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Ecclesiastica·Ethica·Res publica

Wahrheitsvermutung Oder: Wie man von Missbrauch Betroffenen endlich eine Stimme gibt

Unschuldsvermutung – vier Us und ein E. Ein Wort mit dunkel-phonetischem Teint. Man kann es gut dahin nuscheln. Und es wird immer wieder dahin genuschelt, wenn wieder einmal ein Missbrauchsfall öffentlich wird. Der Missbrauch mag Jahre zurück liegen oder nur kurze Zeit. Die Täter werden namentlich meist nicht genannt oder hinter Buchstabenkürzeln versteckt – Pfarrer U., Kaplan P.* (wichtiger Hinweis am Ende des Beitrages!), Pastor S … Und immer findet sich der eilends hingenuschelte Hinweis: „Es gilt die Unschuldsvermutung.“

Indes stehen die von Missbrauch Betroffenen am Rand. Im Halbdunkel der Wahrnehmung sieht man nicht. Bis zur ersten Aufdeckung flächendeckenden Missbrauchs durch Kleriker im Jahr 2009 war das Thema noch nicht einmal im Bewusstsein. Es konnte nicht sein, was nicht sein durfte. Männer Gottes vergriffen sich nicht an Kindern. Sie sollten doch edel, hilfreich und vor allem heilig sein. So etwas wie sexuelle Bedürfnisse waren doch weggeweiht worden. Wer auch immer da kam und irgendwelche Geschichten erzählte, hatte nicht den geringsten Hauch gehört zu werden. Eine Unschuldsvermutung braucht es gar nicht. Das Ungeheuerliche konnte einfach nicht wahr sein.

Das änderte sich, als im Jahr 2010 der Jesuit Klaus Mertes als erster den vielfach begangenen Missbrauch offenlegte. Es folgten weitere Aufdeckungen, die Maske der Heiligkeit verlor ihren Schein. Betroffene schlossen sich zusammen und forderten Wiedergutmachung, vor allem aber Aufklärung. Es ist eigentliche eine Frage der Ehre, die Betroffenen nicht wieder zu Opfern zu machen, die als Bittsteller um ihre Rechte betteln müssen, sondern ihnen die Würde nicht wieder zu nehmen – weil den Tätern, deren Namen nun immer häufiger bekannt werden gegenüber ja die Unschuldsvermutung gilt. Haben Betroffene nicht auch ein Recht auf eine Wahrheitsvermutung? Diese Frage drängt sich geradezu in der Kirche auf, in der die große nachgewiesene Schuld in jedem neuen Einzelfall die Wahrheit zu Tage fördert!

In dubio pro ...

In einem Rechtsstaat gilt immer die Unschuldsvermutung – vor Gericht … jedenfalls solange, bis die Schuld eines Angeklagten bewiesen ist. Fehlt der Beweis, muss er freigesprochen werden – selbst wenn Schuld und Verantwortung für eine Tat wahrscheinlich, ja möglicherweise sogar gewiss sind. Ohne Beweise oder entsprechende Indizien gilt der Rechtsgrundsatz: In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten. Das ist für die Geschädigten oft bitter und unverständlich. Nicht selten kommt es sogar zu der paradox anmutenden Situation, dass eine Person in einem Strafverfahren aus Mangel an Beweisen freigesprochen, in einen Zivilverfahren, das nach anderen Regeln laufen kann, aber zum Schadenersatz verurteilt wird. Die Verantwortung für eine Tat scheint also auf der Hand zu legen, die Strafverfolgung aber gegebenenfalls unmöglich zu sein. Die Unschuldsvermutung ist aber auch deshalb ein hohes Rechtsgut, weil sie möglicherweise tatsächlich Unschuldige oder fälschlich Beschuldigte vor einer ungerechten Strafe bewahrt. Es ist ein Begriff, der vor Gericht gehört – nicht aber in genuschelte Beteuerungen, die nicht selten öffentliche Mitteilungen auch kirchlicher Instanzen beschließen. Es hat nur allzu oft den Anschein, als wolle man zwar gerade nach 2009 und erst recht nach den Erkenntnissen der sogenannten MHG-Studie aus dem Jahr 2018 brutalst möglich aufklären und größtmögliche Transparenz herstellen. Wenn dann aber ein Name genannt wird – und sei es bloß Großbuchstabe mit einem Punkt – dann wird schnell die Unschuldsvermutung bemüht. Mit Verlaub: Das relativiert jeden Aufklärungswillen. Die Unschuldsvermutung gilt vor Gericht. Sie gehört nicht in Pressemitteilungen. Wenn man dort sauber arbeiten will, dann müsste man jeden Hinweis auf die Identität einer Person unterlassen und die Angelegenheit den staatlichen Behörden übergeben, die allein die Frage von Schuld oder Unschuld prüfen können. Und ja: Solange da das Verfahren offen ist, gilt dort die Unschuldsvermutung. Vor Gericht! Wer aber glaubt den Betroffenen? Das Perfide am Missbrauch ist ja gerade, dass er sich oft schlecht beweisen lässt. Zu den traumatischen Erfahrungen, die sich oft Jahre später noch in Flashbacks bemerkbar machen, kommt jetzt noch hinzu, dass sie um ihre Glaubwürdigkeit ringen müssen. Gilt Ihnen gegenüber die Wahrheitsvermutung?

Gerechtigkeit ist kein Gnadenakt

Wie tief die Demütigungen weit über den eigentlichen Missbrauch hinaus gehen können, zeigen eindrücklich die Schilderungen von Michael Schenk, der als kleiner Junge von drei Priestern missbraucht wurde1). Befremdlich die Reaktionen von Verantwortlichen, die den Betroffenen über Jahre hinweg faktisch nicht ernst nehmen. Empörend die Reaktion Kardinal Meisners, der Michael Schenk als seinem Priester gegenüber, als der ihn an sein Wort erinnert, als Bischof sei er der Vater seiner Priester und er suche jetzt den Vater, antwortet, das Eltern auch mal streng sein müssten und er solle nun über den Sachen stehen. Mit Verlaub – dieser Kardinal weiß offenkundig nicht, wie echte Väter sind. Vielleicht glaubt er, sich hier auf das Buch der Sprüche beziehen zu können, in dem es heißt

Wer die Rute spart, hasst seinen Sohn, wer ihn liebt, nimmt ihn früh in Zucht. Sprüche 13,24

Das aber wäre eine mehr als verkürzte Darstellung und ein einseitiges Missverstehen, relativiert doch das Buch der Sprüche selbst die Zucht mit Blick auf die vorgängige väterliche Güte:

Denn wen der HERR liebt, den züchtigt er, wie ein Vater seinen Sohn, den er gern hat. Sprüche 3,12

Hier wird deutlich, dass Vatersein eine emotionale Bindung an die Kinder, hier speziell den Sohn, impliziert2), der prinzipiell jede Form von herzenskalter Strenge fremd ist. Sonst ist er eben kein Vater.

Auch im Neuen Testament mahnt Jesus zu väterlicher Fürsorge und zu echtem Vatersein, wenn er spricht:

Welcher Vater unter euch, den der Sohn um einen Fisch bittet, gibt ihm statt eines Fisches eine Schlange oder einen Skorpion, wenn er um ein Ei bittet? Lukas 11,11-12

Dieser Erzbischof kennt offenkundig auch nicht die an die Väter gerichtete Mahnung aus der Haustafel des Kolosserbriefes:

Ihr Väter, schüchtert eure Kinder nicht ein, damit sie nicht mutlos werden! Kolosser 3,21

Allem Gehorsam, der von Kindern oder Untergebenen, gerade wenn man sie zu Kindern macht, gefordert wird, muss väterliche Güte gegenüber stehen! Einmal abgesehen davon, dass die Selbstermächtigung, Vater zu sein, wenn diesen nicht aus biologischen Gründen eine Sache der Natur ist, von Jesus persönlich deutlich kritisch gesehen wird:

Auch sollt ihr niemanden auf Erden euren Vater nennen; denn nur einer ist euer Vater, der im Himmel. Matthäus 23,9

Nein, Gerechtigkeit ist eben kein Gnadenakt. Die Würde gehört denen, die zu Opfern gemacht wurden, aber nicht lebenslang Opfer bleiben dürfen. Die Täter müssen gebeugt gehen, nie mehr die Betroffenen. Gerechtigkeit muss ihnen widerfahren. Man hat ihnen mit Würde zu begegnen. Und dazu gehört, dass man sie reden und erzählen lässt. Dass man ihnen zuhört. Dass man ihnen glaubt. Es gilt die Wahrheitsvermutung! Alles andere ist Sache der staatlichen Gerichte, die dann schlussendlich über Schuld oder Unschuld der Beklagten zu entscheiden haben.

Stimmgabe

Die Schilderungen von Michael Schenk3) zeigen deutlich, wie missbrauchende Kleriker sich weiterhin im Licht ihrer Heiligkeit sonnten und Privilegien genossen, während der Betroffene ins Abseits geriet. Die sonnen sich trotz ihrer Taten unverschämt im Licht, die Betroffenen im Dunkel sieht man nicht! Sie werden mundtot und stumm gemacht. So braucht sie niemand mehr zu hören. Dabei wäre es der Auftrag aller, die Jesus nachfolgen, ihn auch in Wort und Tat nachzuahmen und die Stummen redend zu machen. Aber schon dessen Heilung eines Stummen und die anschließenden Reaktionen zeigen frappierende Ähnlichkeiten zum gegenwärtigen Umgang mit von Missbrauch Betroffenen:

Dann brachte man zu ihm einen Besessenen, der blind und stumm war. Er heilte ihn, sodass der Stumme wieder reden und sehen konnte. Die Menge war fassungslos und sagte: Ist dieser nicht der Sohn Davids? Als die Pharisäer das hörten, sagten sie: Nur mit Hilfe von Beelzebul, dem Herrscher der Dämonen, treibt er die Dämonen aus. Matthäus 12,22-24

Ein Mensch wird zu Jesus gebracht. Es ist bezeichnend, dass er als δαιμονιζόμενος (gesprochen: daimonizómenos) bezeichnet wird, also einen, der dämonisch ist. Bei dem Wort δαιμονιζόμενος handelt es sich um ein passivisches Partizip, das den Substantiv δαίμων (gesprochen: daímon – Dämon) verwandt ist. Er ist nicht einfach nur von einem Dämon besessen. Er erscheint damit selbst dämonisch. Blind und stumm seiend kann er sich wohl selbst kaum zur Wehr setzen. Er ist dieser Zuschreibung ausgeliefert. Er wird behindert. Er ist behindert.

Anders als in anderen Heilungsgeschichten, fehlt in der Darstellung der Ereignisse jede Interaktion zwischen Jesus und dem betreffenden Menschen. Üblicherweise leben die Heilungsgeschichten gerade von dieser Interaktion, in der Jesus zu sich ruft, berührt – oft in großer personaler, ja intimer Nähe, aufrichtet, ermächtigt und kommuniziert. Hier heißt es geradezu lakonisch:

Er heilte ihn, sodass der Stumme wieder reden und sehen konnte. Matthäus 12,22b

Der nun geheilte ehemalige Blinde und Stumme verschwindet nun von der Bildfläche. Für den weiteren Verlauf der Geschichte spielt er keine Rolle mehr. Er verschwindet im Dunkel der Erzählung. Das weitere Schicksal des Betroffenen bleibt völlig ungeklärt. Dafür aber kommen die Kleriker der Zeit Jesu in den Blick, jene, die sich im Glanz des Heiligen wähnen und um die Verwaltung des Heiligen wissen:

Nur mit Hilfe von Beelzebul, dem Herrscher der Dämonen, treibt er die Dämonen aus. Matthäus 12,24

Wahrheitsprobe

Was nun in der Erzählung folgt, wird zur Wahrheitsprobe. Die Pharisäer werfen Jesus vor, er würde mit finsteren Mächten im Bunde stehen. Damit sind die Kampflinien gezogen. So entspinnt sich eine Lehrrede Jesu an seine Gegner, die auch heute noch zur Wahrheitsprobe wird:

Doch Jesus wusste, was sie dachten, und sagte zu ihnen: Jedes Reich, das in sich gespalten ist, wird veröden und eine Stadt und eine Familie, die in sich gespalten ist, wird keinen Bestand haben. Wenn also der Satan den Satan austreibt, dann ist Satan in sich selbst gespalten. Wie kann sein Reich dann Bestand haben? Und wenn ich die Dämonen durch Beelzebul austreibe, durch wen treiben dann eure Söhne sie aus? Deswegen werden sie eure Richter sein. Wenn ich aber im Geist Gottes die Dämonen austreibe, dann ist das Reich Gottes schon zu euch gekommen. Wie kann einer in das Haus des Starken eindringen und ihm den Hausrat rauben, wenn er nicht zuerst den Starken fesselt? Erst dann kann er sein Haus plündern. Wer nicht mit mir ist, der ist gegen mich; wer nicht mit mir sammelt, der zerstreut. Darum sage ich euch: Jede Sünde und Lästerung wird den Menschen vergeben werden, aber die Lästerung gegen den Geist wird nicht vergeben werden. Auch wer ein Wort gegen den Menschensohn sagt, dem wird vergeben werden; wer aber etwas gegen den Heiligen Geist sagt, dem wird nicht vergeben, weder in dieser noch in der zukünftigen Welt. Matthäus 12,25-32

Die Rede ist eindeutig. Der Vorwurf, er würde im Verbund mit dunklen Mächten die bösen Dämonen austreiben, wird als Widerspruch in sich entlarvt. Nur einer, der stärker ist, als die Dämonen, kann solches bewirken – mehr noch: Nur einer, der im Geist Gottes wirkt, ist dazu fähig. Alles andere ist schlichtweg Unsinn.

Die Rede Jesu beinhaltet aber noch zwei weitere Aspekte: Der erste liegt im Aufweis einer Wahrheitsprobe, die in der Frage von Einheit und Spaltung liegt. Würde er mit finsteren Mächten im Bunde sein, wäre deren Reich gespalten und hätte nicht mehr lange Bestand. Nur, weil er in der Einheit Gottes handelt, ist ihm sein Handeln möglich. Die Frage von Einheit und Spaltung wird damit zu einer ersten Wahrheitsprobe. Und da liegt in der Gegenwart ein massives Problem der Kirche. Die Frage des Umgangs mit Betroffenen, die Umsetzung laut angekündigten Aufklärungswillens, die schlechte Krisenkommunikation angesichts gerechtfertigter oder ungerechtfertigter Kursänderungen führen immer mehr zur Spaltung. So wird die Kirche keine Zukunft haben. Jesus weiß das. Wie aber kann Einheit werden in dieser verfahrenen Lage?

Hier kommt der zweite bedeutsame Aspekt ins Spiel, wenn Jesus mahnt, dass sogar selbst Worte gegen den Menschsohn Vergebung finden können;

wer aber etwas gegen den Heiligen Geist sagt, dem wird nicht vergeben, weder in dieser noch in der zukünftigen Welt. Matthäus 12,32

Die Sünde wider den Heiligen Geist wird immer wieder diskutiert. Im hier gegebenen Kontext ist sie eigentlich klar. Die Sünde wider den Heiligen Geist besteht darin, dass das Wirken des Heiligen Geistes dämonisiert und verteufelt wird. Die handeln wider den Heiligen Geist, die ihm keinen Raum geben. Und das kann nach einem Wort des Paulus auch darin bestehen, einen Tempel des Heiligen Geistes – und das ist jeder Mensch! – zu verderben:

Wisst ihr nicht, dass ihr Gottes Tempel seid und der Geist Gottes in euch wohnt? Wer den Tempel Gottes zerstört, den wird Gott zerstören. Denn Gottes Tempel ist heilig und der seid ihr. 1 Korinther 3,16-17

Es liegt also offen zutage: Wer einen Tempel Gottes zerstört, der zieht sich das Gericht Gottes zu. Das Gericht Gottes aber kennt keine Unschuldsvermutung. Es kennt die Wahrheit! Wie wollen die Täter und die, die die Täter schützen, während sie die Betroffenen, die als Tempel Gottes geschändet wurden und werden, im Dunkeln stehen lassen, in diesem Gericht bestehen?

Perspektivwechsel

!

Der Umgang mit den Betroffenen ist weiterhin desaströs. Die Schilderungen von Michael Schenk zeigen, wie sie immer noch zu Bittstellern gemacht werden. Dabei gilt es, ihnen die Ehre zu geben. Wäre es nicht besser in dubio – also im Zweifel – Wiedergutmachung zu leisten als berechtigte Betroffenen immer neu zu demütigen. Bei Tätern hat man da weniger Skrupel. Es gilt ja die Unschuldsvermutung …

Die Betroffenen müssen gehört werden. Ihnen muss die Aufmerksamkeit gelten. Das Gleichnis vom barmherzigen Samariter macht das deutlich. Es wurde von Jesus erzählt, um die Frage zu beantworten, wer eigentlich der Nächste ist, den man lieben soll. Die Antwort ist klar: Der Mensch, der einem gerade im Moment physisch am Nächsten ist, der am Weg steht oder liegt, den man sich nicht aussucht, der jetzt da ist und etwas will. Das Gleichnis beinhaltet in seinen tieferen Ebenen aber noch andere Aspekte – vor allem einen bemerkenswerten Perspektivwechsel:

Ein Mann ging von Jerusalem nach Jericho hinab und wurde von Räubern überfallen. Sie plünderten ihn aus und schlugen ihn nieder; dann gingen sie weg und ließen ihn halbtot liegen. Zufällig kam ein Priester denselben Weg herab; er sah ihn und ging vorüber. Ebenso kam auch ein Levit zu der Stelle; er sah ihn und ging vorüber. Ein Samariter aber, der auf der Reise war, kam zu ihm; er sah ihn und hatte Mitleid, 34 ging zu ihm hin, goss Öl und Wein auf seine Wunden und verband sie. Dann hob er ihn auf sein eigenes Reittier, brachte ihn zu einer Herberge und sorgte für ihn. Und am nächsten Tag holte er zwei Denare hervor, gab sie dem Wirt und sagte: Sorge für ihn, und wenn du mehr für ihn brauchst, werde ich es dir bezahlen, wenn ich wiederkomme. Lukas 10,30-35

Es ist zuallererst natürlich kein Zufall, dass Jesus als ausgemachtes Beispiel heiliger Achtlosigkeit einen Priester und einen Leviten präsentiert. Heilige Männer machen sich offenkundig zu allen Zeiten ungern die Finger schmutzig. Anders dagegen der Samariter – offenkundig ein Reisender, ein Händler vielleicht, der keine Worte macht, sondern Taten sprechen lässt. Er tut das, was getan werden muss. Er versorgt die Wunden und sorgt – auf eigene Kosten und ohne an den persönlichen Verlust zu denken – für eine nachhaltige Pflege des Betroffenen. So sollen die, die Jesus nachfolgen handeln – ohne Hintergedanken, mit alleinigem Blick auf den Betroffenen. Ihm gilt alle Fürsorge – materiell wie immateriell. Was ist schon Geld, wenn es um Menschenleben geht!

In dem Gleichnis fällt aber noch etwas auf. Die Räuber verschwinden im Dunkel. Ihre Tat wird berichtet, ihr schändliches Verhalten nicht verschwiegen. Aber es sind nicht sie, die im Mittelpunkt der Erzählung liegen. Ob sie gefasst und ihrer gerechten Strafe zugeführt werden, erzählt das Gleichnis nicht. Das ist keinesfalls irrelevant. Wichtiger aber ist die Fürsorge für den Betroffenen. Müsste das nicht der entscheidende Perspektivwechsel in der Kirche sein? Übergebt die Täter und Verdächtigen den Behörden. Lasst sie über Schuld oder Unschuld entscheiden! Ihr aber kümmert euch um die Betroffenen. Gebt ihr ihnen Stimme und Würde. Ehrt sie und macht sie nicht zu Bittstellern. Hört ihnen zu. Gerade das Unglaubliche des Erzählten weist nicht vorschnell ab. Sonst wird zu viel neues Leid erzeugt. Deshalb gilt vor allem: die Wahrheitsvermutung!

Hinweis!

*In der Frage des Kaplan P. gibt es neue Erkenntnisse. Aufgrund der Umstände liegt es nahe, dass hier neue Erkenntnisse vorlegen, die den früheren Kaplan und späteren Pfarrer P. entlasten. Da die Wahrheitsvermutung auch und gerade bei Hinweisen, die zur Entlastung möglicher Beschuldigter beitragen, gilt, veröffentlichen wir folgenden Hinweis: “In einer Videokonferenz am 9. März 2021 wurden die Gemeinden, in denen Pfarrer P. zuletzt eingesetzt war durch Weihbischof Ansgar Puff und die zuständige Interventionsbeauftragte des Erzbistums Köln, Malwine Marzotko, über den Fortgang der aktuellen Untersuchungen informiert. Diese erklärte, dass nach dem Proklamandum bislang keine wieteren Meldungen von Betroffenen in Bezug auf Pfarrer Padberg eingegangen sind. Ferner habe die Stabsstelle Intervention eine Prüfung aller Sachverhalte vorgenommen sowie die bisher eingegangenen Hinweise und Informationen berücksichtigt, darunter auch zahlreiche Eingaben aus der Gemeinde CK, die einen nicht unerheblichen Beitrag zur Klärung eigetragen hätten. Zum aktuellen Zeitpunkt habe sich noch nichts ergeben, das den Tatnachweis im Hinblick auf Pfarrer P. als bestätigt anzeigt. Es seien aber aufgrund weiterer Erklärungen zu den Anschuldigungen noch einige Fragestellungen offen, die aus juristischen Gründen nicht näher benannt werden konnten. Frau Marzotko zeigte sich zuversichtlich, dass sie diese mit dem Team der Stabsstelle Intervention bis Ende Juni soweit einer Klärung zuführen könne, dass die Gemeinden dann über das Gesamtergebnis der Ermittlungen informiert werden können. Gleichzeitig erläuterte sie, dass der Fall bei Neueingang weiterer Meldungen wiedereröffnet werden müsste. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Videokonferenz bedauern, dass die notwendigen Klärungen so viel Zeit in Anspruch nehmen. Zumal allen sehr bewusst ist, dass viele Menschen in den Gemeinden ratlos und fassungslos den Anschuldigungen gegenüberstehen und endlich Antworten erwarten. Dennoch hielten sie fest, dass nur eine sorgfältige und möglichst vollständige Aufklärung den Interessen aller gerecht werden kann.”
Wir danken den Vertretern der Gemeinde CK für den freundlichen Hinweis.

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Bildnachweis

Titelbild: Hand Silhouette (Free-Photos) – Quelle: Pixabay – lizenziert mit Pixabay License.

Bild 1: Karikatur – Der Teufel trägt Kollar (Kumi/Kathlische Citykirche Wuppertal) – Kath 2:30 – alle Rechte vorbehalten.

Einzelnachweis   [ + ]

1. Siehe hierzu Joachim Frank, Missbrauchsopfer des Kölner Erzbistums berichtet „Sie haben mich mundtot gemacht“, Kölner Stadtanzeiger online, 6.11.2020 – Quelle: https://www.ksta.de/koeln/missbrauchsopfer-des-koelner-erzbistums-berichtet–sie-haben-mich-mundtot-gemacht–37586564 [Stand: 8. November 2020].
2. Vgl. hierzu auch Till Magnus Steiner, Was es bedeutet, wenn wir Gott „Vater“ nennen, katholisch.de, 20.1.2019 – Quelle: https://www.katholisch.de/artikel/20387-was-es-bedeutet-wenn-wir-gott-vater-nennen [Stand: 9. November 2020].
3. Siehe hierzu Joachim Frank, Missbrauchsopfer des Kölner Erzbistums berichtet „Sie haben mich mundtot gemacht“, Kölner Stadtanzeiger online, 6.11.2020 – Quelle: https://www.ksta.de/koeln/missbrauchsopfer-des-koelner-erzbistums-berichtet–sie-haben-mich-mundtot-gemacht–37586564 [Stand: 8. November 2020].
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