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Disput·Res publica

Gleichheit – nicht unbedingt gerecht Neutestamentliche Einwürfe zur Debatte um die Netzneutralität


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Frauen und Kinder zuerst! Die Assoziationen, die dieser Ruf auslöst, sind in der Regel edel. Er stammt aus einer Zeit, wo die Sicherung des Fortbestandes der Gesellschaft oberste Priorität hatte. Es hatte also wenig Ritterliches, wenn Männer etwa im Angesicht des Untergangs Frauen und Kindern den Vortritt in die Rettungsboote ließen. Es war eine soziologische Notwendigkeit, ein gesellschaftlicher Zwang, denn Frauen – gerade im gebärfähigen Alter – und Kinder sicherten den Fortbestand der Gesellschaft. Ihre Bevorzugung in der Not war dadurch gerechtfertigt. Die Regel wurde im Notfall ohne Zweifel als gerecht empfunden, obwohl sie eine Bevorzugung beinhaltet. Was heute als selbstverständlich gilt, nämlich dass Männer und Frauen vor dem Gesetz als gleich gelten, wurde im Notfall wie selbstverständlich außer Kraft gesetzt. Das zeigt nicht nur, dass Gemeinwohl bisweilen vor Eigenwohl geht; es zeigt auch, dass Gerechtigkeit nicht unbedingt mit Gleichheit verwechselt werden darf.

Verordnete Entrüstung

Am 27. Oktober 2015 hat das Europäische Parlament die „Verordnung über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet“1) verabschiedet. Gemäß der verabschiedeten Verordnung sollen im Prinzip die Daten aller Teilnehmer im Internet mit demselben Tempo und Maß weitergeleitet werden. Die Verordnung sieht aber ebenso vor, dass für sogenannte „Spezialdienste“ Ausnahmen geltend gemacht werden und sie bevorzugt behandelt werden können. Welcher Art solche Spezialdienste sind, regelt die Verordnung nicht explizit. Aber es öffnet die Tür für die Bevorzugung spezieller Anwendungen wie etwa der Telemedizin oder der Priorität bestimmter Signale wie des hochauflösenden Fernsehens. Dabei betont die EU-Kommission, dass sich niemand den Vorrang im Internet erkaufen können soll2).

Den wohlfeilen Willen der EU-Kommission gekonnt ignorierend preschte kurz nach Verabschiedung der Verordnung Telekomchef Timotheus Höttges nach vorn und tat kund, was seiner Meinung nach zu den Spezialdiensten gehört: Online-Gaming, Video-Konferenzen und Telemedizin; Start-up-Unternehmen mit hohem Bandbreitenbedarf sollen sich außerdem durch eine Umsatzbeteiligung entsprechende Vorfahrten auf der Datenautobahn erkaufen können3).
Die Entrüstung über den Beschluss der Verordnung, vor allem aber über die Verlautbarungen des Telekomchefs ist groß. So groß, dass man den Eindruck gewinnen könnte, es ginge um Leben und Tod. Offenkundig werden hier gesellschaftliche Grundfesten angegriffen. Schließlich sind doch vor dem Gesetz alle gleich. Dürfen da manche gleicher sein?

Die Illusion der Neutralität

Die Forderung nach Netzneutralität ist auf den ersten Blick verständlich. Das Netz ist auf eine merkwürdige Weise unsichtbar. Es scheint allen zu gehören. Hat da nicht jeder ein Recht darauf, gleich behandelt zu werden?

Nicht nur, dass nicht klar definiert ist, was unter „Netzneutralität“ zu verstehen ist4). Bereits jetzt gibt es eine bestehende strukturelle Ungerechtigkeit. Die Daten werden jetzt schon aus technischen Gründen ungleichmäßig verteilt. Die einen besitzen einen 50.000er VDSL-Vertrag, andere einen 16.000 DSL-Vertrag. Man zahlt also bereits jetzt für unterschiedliche Geschwindigkeiten unterschiedliche Preise. Und selbst innerhalb eines bestehenden Vertrages macht es einen Unterschied an Geschwindigkeit, wie weit entfernt der Internetnutzer vom Router bzw. vom Verteiler ist. Der Wettbewerb hinterlässt also bereits auf dieser Ebene seine Spuren.

Das Leben – ein Wettbewerb

Der Wettbewerb an sich ist nicht verwerflich. Paulus selbst erinnert im 1. Korintherbrief, dass das Leben selbst ein Wettbewerb ist:

Wisst ihr nicht, dass die Läufer im Stadion zwar alle laufen, aber dass nur einer den Siegespreis gewinnt? Lauft so, dass ihr ihn gewinnt. Jeder Wettkämpfer lebt aber völlig enthaltsam; jene tun dies, um einen vergänglichen, wir aber, um einen unvergänglichen Siegeskranz zu gewinnen. Darum laufe ich nicht wie einer, der ziellos läuft, und kämpfe mit der Faust nicht wie einer, der in die Luft schlägt; vielmehr züchtige und unterwerfe ich meinen Leib, damit ich nicht anderen predige und selbst verworfen werde. 1 Korinther 9,24-27

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Wettbewerb ist nichts Verwerfliches.

Es ist dem Menschen eigentümlich, nach dem ersten Platz zu streben. Weil es zur conditio humana gehört, fordert Paulus auch die Glaubenden auf, nach dem Siegespreis zu streben. Letzteren soll es freilich um den unvergänglichen Siegeskranz gehen. Das Ziel ihres Lebens ist das Sein bei Gott. Das Bild des Paulus wird aber erst von der ganz banal-realen Wettkampferfahrung her deutlich. Denn der Wettkämpfer läuft nicht ziellos umher und schlägt mit der Faust planlos in die Luft. Genau diesen Eindruck kann man aber gewinnen, wenn man die ersten Reaktionen auf die EU-Verordnung zur Netzneutralität ansieht.

Höflichkeit – menschlich aber unwirtschaftlich

Man gewinnt dort den Eindruck, als sei die Gleichheit in sich schon gerecht. Sicher, es gehört zu den kommunikativen Errungenschaften des Abendlandes, dass man Schwächeren gegenüber den Vorrang lässt. Es gilt auch heute noch als höflich, dass man einer Dame die Tür aufhält oder älteren Menschen respektvoll den Vortritt lässt. Auch davon weiß das Neue Testament zu berichten. Das Johannesevangelium etwa überliefert einen merkwürdigen Wettlauf zwischen Johannes und Petrus, die nach der Botschaft der Maria von Magdala, Jesus sei auferstanden, zum Grab eilen:

Da gingen Petrus und der andere Jünger hinaus und kamen zum Grab; sie liefen beide zusammen dorthin, aber weil der andere Jünger schneller war als Petrus, kam er als erster ans Grab. Er beugte sich vor und sah die Leinenbinden liegen, ging aber nicht hinein. Da kam auch Simon Petrus, der ihm gefolgt war, und ging in das Grab hinein. Er sah die Leinenbinden liegen und das Schweißtuch, das auf dem Kopf Jesu gelegen hatte; es lag aber nicht bei den Leinenbinden, sondern zusammengebunden daneben an einer besonderen Stelle. Da ging auch der andere Jünger, der zuerst an das Grab gekommen war, hinein; er sah und glaubte. Johannes 20,3-8

Wie selbstverständlich überlässt der jüngere Johannes dem älteren Petrus den Vortritt. Er lugt zwar nach seiner Ankunft in das Grab, das er aber eben erst nach Petrus betritt.
Diese Vortrittgewährung Älteren gegenüber ist menschlich. Wer sie nicht beachtet, gilt als respektlos und ungebildet. Die Wirtschaft hingegen kennt solche Höflichkeiten nicht. Wer hier anderen den Vortritt lässt, wird schnell abgehängt. Weil aber in der Welt der Wirtschaft Unternehmer in der Regel Verantwortung für diejenigen tragen, die von ihnen existentiell abhängen, wäre es das fatal. Der Wettbewerb muss mit harten Bandagen geführt werden, damit das eigene Unternehmen Bestand hat. Die in Lohn und Brot stehenden Arbeiterinnen und Arbeiter werden wenig Verständnis dafür haben, wenn ein Unternehmen hier vorschnell auf mögliche Vorteile verzichten würde.

Man bekommt im Leben nichts geschenkt – oder doch?

Im wirtschaftlichen Wettbewerb gelten also offenkundig andere Regeln als in der zwischenmenschlichen Kommunikation. Es geht um andere Verantwortlichkeiten. Hier geht es eben nicht nur um Eigennutz, sondern immer auch um das Gemeinwohl. Oder steht nicht doch der Eigennutz im Vordergrund?
Im sogenannten Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg bringt Jesus eine ganz neue Perspektive ins Spiel:

Denn mit dem Himmelreich ist es wie mit einem Gutsbesitzer, der früh am Morgen sein Haus verließ, um Arbeiter für seinen Weinberg anzuwerben. Er einigte sich mit den Arbeitern auf einen Denar für den Tag und schickte sie in seinen Weinberg. Um die dritte Stunde ging er wieder auf den Markt und sah andere dastehen, die keine Arbeit hatten. Er sagte zu ihnen: Geht auch ihr in meinen Weinberg! Ich werde euch geben, was recht ist. Und sie gingen. Um die sechste und um die neunte Stunde ging der Gutsherr wieder auf den Markt und machte es ebenso. Als er um die elfte Stunde noch einmal hinging, traf er wieder einige, die dort herumstanden. Er sagte zu ihnen: Was steht ihr hier den ganzen Tag untätig herum? Sie antworteten: Niemand hat uns angeworben. Da sagte er zu ihnen: Geht auch ihr in meinen Weinberg! Als es nun Abend geworden war, sagte der Besitzer des Weinbergs zu seinem Verwalter: Ruf die Arbeiter, und zahl ihnen den Lohn aus, angefangen bei den letzten, bis hin zu den ersten. Da kamen die Männer, die er um die elfte Stunde angeworben hatte, und jeder erhielt einen Denar. Als dann die ersten an der Reihe waren, glaubten sie, mehr zu bekommen. Aber auch sie erhielten nur einen Denar. Da begannen sie, über den Gutsherrn zu murren, und sagten: Diese letzten haben nur eine Stunde gearbeitet, und du hast sie uns gleichgestellt; wir aber haben den ganzen Tag über die Last der Arbeit und die Hitze ertragen. Da erwiderte er einem von ihnen: Mein Freund, dir geschieht kein Unrecht. Hast du nicht einen Denar mit mir vereinbart? Nimm dein Geld und geh! Ich will dem letzten ebenso viel geben wie dir. Darf ich mit dem, was mir gehört, nicht tun, was ich will? Oder bist du neidisch, weil ich (zu anderen) gütig bin? Matthäus 20,1-15

Das Gleichnis spielt mit dem Verhältnis von Gleichheit und Gerechtigkeit. Der erste Affekt, der den Hörer und die Leserin des Gleichnisses ereilt, ist doch der der offenkundigen Ungerechtigkeit, die durch die Gleichbehandlung der Arbeiter besteht. Gilt nicht gleicher Lohn für gleiche Arbeit?
Matthäus erzählt das Gleichnis geschickt. Die Reihenfolge der Einstellung wird bei der Lohnentgegennahme umgekehrt. Dadurch entsteht eine spezielle Dramaturgie. Die Arbeiter wissen untereinander nichts von dem jeweils vereinbarten Lohn. Sie wissen nur, was jeweils ihnen versprochen wurde. Und sie wissen, wer wieviel gearbeitet hat. Es ist doch nur allzu verständlich, dass bei denen, die länger gearbeitet haben, die Erwartungshaltung auf eine höhere Entlohung wächst, als sie sehen, was diejenigen, die nur vergleichsweise kurz gearbeitet haben.

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Es gibt Situationen, in denen das Beharren auf die Vorfahrtgewährung geradezu geboten ist. Die Gleichheit aller ist in sich nicht zwingend gerecht.

Gleichheit ist absolut, Gerechtigkeit relativ

Die gleiche Entlohnung aller ruft daher großen Protest hervor. Bezogen auf den Stundenlohn haben nämlich die, die nur kurz gearbeitet ein Vielfaches mehr verdient. Genau hier liegt die vermeintliche Ungerechtigkeit, die durch die Ineinssetzung von Gleichheit und Gerechtigkeit entsteht.

Im Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg geht es zuerst um die Frage der Gerechtigkeit Gottes: Man kann sich diese Gerechtigkeit nicht verdienen. Es gibt sie ganz oder gar nicht. Angesichts dieser göttlichen Gnade zeigen sich ganz irdisch nicht selten die enttäuscht, die ihr ganzes Leben mit eitlem Grimm Gott gedient zu haben meinen. Ist das nicht ungerecht, dass die vermeintlich Oberflächlichen von Gott genau so behandelt werden, wie die Frommen?
Gleichheit ist immer absolut. Gerechtigkeit hingegen entsteht aus der Relation, aus der Beziehung zwischen den Dingen und Menschen. Auch wenn alle Menschen vor dem Gesetz und vor Gott gleich sind, wird es doch als gerecht empfunden, wenn in bestimmten Situationen bestimmten Menschen Vorrang gewährt wird. Es ist die Verwechslung von Gleichheit und Gerechtigkeit, die den Neid nährt.

Ein eingebildeter Anspruch

Diese Verwechslung von Gleichheit und Gerechtigkeit ist auch im Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg zu beobachten. Sie führt bei den früher eingestellten Arbeitern aufgrund der Beobachtung der vorgezogenen Entlohnung der später eingestellten zu der Einbildung, einen höheren als den vereinbarten Lohnanspruch zu haben. Diese Einbildung wird jäh zerstör

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Mein Freund, dir geschieht kein Unrecht. Hast du nicht einen Denar mit mir vereinbart? Nimm dein Geld und geh! Ich will dem letzten ebenso viel geben wie dir. Darf ich mit dem, was mir gehört, nicht tun, was ich will? Oder bist du neidisch, weil ich (zu anderen) gütig bin? Matthäus 20,13-15

Der Geber hält sich an die getroffenen Vereinbarungen, nicht mehr und nicht weniger. Er kann mit dem, was ihm gehört, tun, was er will. Es gibt keinen Anspruch über das hinaus, was mit dem Geber vereinbart wurde. Was bleibt, ist Neid.

Neidneutralität

Die Überlegungen führen zur Ausgangsfrage der Netzneutralität zurück. Die Grundfrage ist, wem überhaupt das Netz gehört. Der Anspruch, es würde allen gehören, wird schon an der Tatsache gestört, dass sich der User per Vertrag den Zugang zum Netz erkaufen muss. Er erwirbt sich mit diesem Vertrag den Anspruch, mit einer bestimmten Geschwindigkeit im Netz zu surfen. Diesen Anspruch kann er gegebenenfalls einklagen.
Auf der Seite der Anbieter von Inhalten verhält es sich ähnlich. Wer Inhalte im Netz verbreitet, muss entsprechende Speicher- und Serverkapazitäten erwerben. Auch hier regulieren Verträge Art und Umfang. Von der wirtschaftlichen Warte her besehen ist es prinzipiell nicht verwerflich, wenn man sich hier höhere Geschwindigkeiten erkaufen kann.
Genau dagegen aber erhebt sich das Wehklagen. Dabei wird der normale User kaum merken, ob seine Mail ein paar Millisekunden früher oder später beim Empfänger eintrifft. Vielleicht wäre es hilfreich, die scheinbare Gleichheit aller noch einmal einem Gerechtigkeitstest zu unterziehen.

Nova terra

Das Internet scheint für viele gerade der jüngeren Generation immer schon da gewesen zu sein. Es ist doch immer alles überall verfügbar gewesen. Man scheint geradezu einen Anspruch auf Kostenlosigkeit zu haben. Die Zerstörung dieser Illusion setzt nun Emotionen frei, wie es immer bei zerstörten Illusionen der Fall ist. Wahrhaftig: Das Internet ist immer noch Neuland. Der Mensch muss sich offenkundig neu finden. Er muss lernen, dass es unter Umständen gerechter ist, scheinbar Gleiches ungleich zu behandeln.

Die Quintessenz, die das Matthäusevangelium aus dem Gleichnis der Arbeiter im Weinberg zieht, könnte einen Ausweg weisen:

Die Letzten werden die Ersten sein und die Ersten die Letzten. Matthäus 20,16

Irgend jemand muss immer zuerst durch die Tür gehen. Wenn keiner den Vortritt für sich in Anspruch nimmt, wird niemand durch die Tür gehen. Bisweilen gibt es eine Verkehrung scheinbar erworbener Sicherheiten. Zu übersehen ist aber auch nicht, dass alle letztlich ankommen – und sei es auch die paar Millisekunden später, angesichts derer ein Wimpernschlag der Ewigkeit gleicht.

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Bildnachweis

Titelbild: Hängematte – owik2 / photocase.de – bearb. von Werner Kleine – lizenziert unter Photocase Basislinzenz

Bild 1: Rollschuhrennen – Duftomat / photocase.de – lizenziert unter Photocase Basislinzenz

Bild 3: BAB 659 traffic jam – LosHawlos – lizenziert als CC BY-SA 3.0 unter Wikimedia Commons

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1. Die Gesetzgebungsakte, die dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt wurde, kann unter http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10788-2015-INIT/de/pdf [Stand: 1. November 2015] eingesehen werden.
2. Vgl. hierzu Zeit online, EU-Parlament beschließt Aufweichung der Netzneutralität, http://www.zeit.de/digital/internet/2015-10/eu-parlament-beschliesst-aufweichung-der-netzneutralitaet [Stand: 1. November 2015].
3. Vgl. die Meldung im Deutschlandfunk vom 30.10.2015 (am.447.de.html?drn:news_id=541263″ title=”Deutschlandfunk” target=”_blank”>http://www.deutschlandfunk.de/internet-kosten-start-up-unternehmen-sollen-telekom-am.447.de.html?drn:news_id=541263 [Stand: 1. November 2015]) sowie Markus Böhn, Bezahlinternet der Telekom: „Diese Pläne erschrecken uns“, Spiegel online 30.10.2015 (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/telekom-vorstoss-zur-netzneutralitaet-die-reaktionen-a-1060329.html [Stand: 1. November 2015]).
4. Vgl. hierzu den Versuch einer Begriffserklärung bei Wikipedia, Stichwort „Netzneutralität“ – https://de.wikipedia.org/wiki/Netzneutralität#Begriffskl.C3.A4rung [Stand: 2. November 2015], die allein schon zwischen der gleichberechtigten Übertragung von Daten, unterschiedlichen Ebenen, Datendiensten und –medien unterscheidet.
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